Führerscheinklassen
Hier finden Sie Informationen und Voraussetzungen zu unseren angebotenen Führerscheinklassen.
Kraftfahrzeuge (B, BF17) ab 18, 17 Jahre
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut, ausgelegt zur Beförderung von max. acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zG über 750 kg, sofern die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Krafträder (A1) ab 16 Jahre
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Krafträder (A2) ab 18 Jahre
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Krafträder (A) ab 24 Jahre oder 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von min. 2 Jahren
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.