Antragstellung bei der Behörde
Zur Antragstellung beim Amt sind folgende Unterlagen, Dokumente nötig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- 1. Hilfe Kurs Bescheinigung
- Biometrisches Passfoto
- Gebühr zur Antragstellung
- Bescheinigung der ausbildenden Fahrschule (Vertrag o.ä.)
- Führerschein (nur bei Erweiterung)
Sollten Sie Ihren Führerscheinantrag noch nicht gestellt haben,
beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung in unserer Fahrschule.
Benachrichtigung der Führerscheinstelle
Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Prüfungszulassung per Post. Nach Erhalt dieser Zulassung, können Sie Ihre Prüfungen ablegen.
In der Zwischenzeit beginnen Sie schon mit dem Unterricht.
Gültigkeitsdauer der Zulassung
Ab dem Ausstellungsdatum Ihrer Zulassung haben Sie 1 Jahr Zeit,
die theoretische Prüfung abzulegen. Sollten Sie diese bestehen,
verlängert sich Ihre Zulassung um 1 Kalenderjahr ab dem Prüftag.
In diesem Jahr müssen Sie die praktische Prüfung ablegen.
Sollten Sie die praktische Prüfung nicht in diesem Zeitraum ablegen verfällt Ihr Antrag.
