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Führerschein mit 17

Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.

Verfügbare Angebote

Ausbildungsinhalt

Wir bieten eine Abholung vor der Haustür, der Schule oder dem Arbeitsplatz an!

Die Ausbildung beinhaltet die theoretische Ausbildung mit 12 Einheiten über das Basiswissen und den Grundstoff und 2 klassenspezifischen Einheiten. Pro Einheit beträgt die Dauer jeweils 90 Minuten.

Der praktische Teil der Ausbildung besteht unter Anderem aus besonderen Ausbildungsfahrten, die zum Pflichtprogramm der Ausbildung gehören. Diese umfassen 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten. Die Dauer einer praktischen Einheit beträgt 45 Minuten.

Normale Fahrstunden (Übungsfahrten) richten sich individuell nach der „Auffassungsgabe“ des Schülers. In den Übungsfahrten erlernen Sie den Umgang mit dem Fahrzeug, z.B. das Anfahren, Schalten, Bremsen und selbstverständlich die erforderlichen Regeln und Verhaltensweisen im Stadtverkehr.

Voraussetzungen

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